Fernbleiben vom Unterricht
Fernbleiben vom Unterricht
In Österreich besteht eine gesetzlich verpflichtende Schulpflicht – schulpflichtige Kinder müssen regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnehmen.
Wann ist Fernbleiben erlaubt?
Erlaubt ist ein Fehlen nur bei gerechtfertigter Verhinderung, zum Beispiel:
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Krankheit des Kindes
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Erkrankung von Familienmitgliedern, die Unterstützung benötigen
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außergewöhnliche Ereignisse in Familie oder Leben
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unzumutbarer Schulweg oder gefährliche Wetterverhältnisse
Zusätzlich kann man einmalig fernbleiben,
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bis zu einem Tag: mit Genehmigung des Klassenvorstands
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länger (bis zu einer Woche): mit Genehmigung der Schulleitung oder Schulbehörde
Sollte Ihr Kind außertürlich einen Tag frei brauchen, füllen Sie bitte dieses Ansuchen auf Fernbleiben vom Unterricht aus und übermitteln Sie dieses an den Klassenvorstand bzw. an die Schule.
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